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2013

Siegfried Schmidt, Carlstraße 3, 18586 Göhren/Rügen 3. Februar 2013.
 
Übergabe- Einschreiben
Generalstaatsanwaltschaft
Mecklenburg-Vorpommern
Patriotischer Weg 120a
18057 Rostock
 
B e s c h w e r d e gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Regierungsamtsfrau G. W.  - Aktenzeichen 711 Js 80/13 der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg -
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gegen die Einstellung des o.a. Verfahrens lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein. Von einem „fehlenden Anfangsverdacht“ kann ich nichts erkennen. Seitens der Polizeidirektion Neubrandenburg, vertreten durch die Regierungsamtsfrau Grit W wurde fälschlich behauptet:
 
Zitat aus dem Schreiben vom 17.9.2012 Seite 1
 
„Da der Gehweg sowie der Hauseingang nicht vom Schnee geräumt bzw. von Eisglätte bereinigt worden waren, rutschte POMin W auf dem leicht abschüssigen Gelände aus und fiel auf den Rücken.“ Ich stelle fest, dass ich mich an diesen 12.2.2009 sehr genau erinnern kann, da an diesem Tag eine Mieterin in das von mir gemietete Haus einzog und ich den ganzen Nachmittag mit Schneefegen und Sandstreuen beschäftigt war.
 
Außerdem ist die Polizistin W bei einem Nachteinsatz gewesen, zu dem ich! als Mieter des Hauses die Polizei n i c h t gerufen habe. –Nach der j e t z i g e n Einlassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war der Einsatz am 12.2.2009 gegen 21,50 Uhr!  
 
Zu diesem Zeitpunkt gilt keinerlei „gesetzliche Räum- und Streupflicht, wie mir bekannt ist, und wie mir 2009 auch vom Amt Mönchgut-Granitz mündlich versichert wurde, weder auf Privatgrundstücken, noch auf öffentlichen Bürgersteigen und Straßen.
 
Hierauf hat auch der „Verband der Grundstücksnutzer“ im Journal Ausgabe 1.2013 Seite 41 hingewiesen: „Urteil des BGH vom 12. Juni 2012, A z. VI ZR 138/11“.
 
Für mich als geschädigten Bürger ist ganz offensichtlich, dass sich
 
a) die Polizistin W regelwidrig verhalten hat, indem sie nicht über die 2 Stufen samt Handlauf das Haus verlassen hat, sondern vorsätzlich und absichtlich die Behindertenrampe der damals 89-jährigen Frau B herunter gerutscht ist - sie hielt sich am Hals des mitgebrachten ehemaligen VOPO fest –nach seiner damaligen Angabe 57 Jahre alt- und fiel eben nicht hin, sonst hätte ich das gesehen!
 
Zur Gerichtsverhandlung die gegen mich durch die Polizistin W geführt wurde, war ich n i c h t anwesend, da ich mich mit meiner damals fast 100-jährigen Mutter in Bayern befand.
 
b) die Aussage der Regierungsamtsfrau Grit W im Schreiben vom 17.9.2012 lässt absichtlich den effektiven und nachweisbaren Tatbestand außer Acht, dass - der Einsatz zu nächtlicher Stunde gegen 21,50 Uhr ,also nachweislich nach Ende der Räum- und Streupflicht der Polizeieinsatz der Polizistin W stattfand. Auch wurde nicht darauf hingewiesen, dass der mitgebrachte Polizist, der sicherlich aufgrund seines fortgeschrittenen Alters die Treppe und nicht die Behindertenrampe nutze, nicht hingefallen ist!
 
Von der gesamten Aufmachung des Schreibens vom 17.9.2012 gehe ich davon aus, dass hier der Bürger g e s c h r ö p f t werden soll, obwohl er –so wie ich- meiner Räum- und Streupflicht nachgekommen bin.
 
Außerdem ist es ein UNDING solche Behauptung erst nach fast 4 Jahren zu behaupten, wohl in der Meinung, dass sich niemand nach dieser Zeit noch an den Vorgang erinnern kann!
 
Es ist eine Unverschämtheit des Landes Mecklenburg- Vorpommern, wie hier die einzelnen Bürger absichtlich und v o r s ä t z l i c h vorgeführt werden. Daher habe ich den gesamten Vorgang bereits nach Erhalt des Urteils des AG Bergen im Jahr 2010 in meinem Internetbuch www.ruegen.ag einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 
Ich erwarte, dass
 
a) die Polizistin Heike W wegen ihrem rechtswidrigen, fahrlässigen Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird!
 
Ich erwarte, dass
 
b) die Regierungsamtsfrau Grit W ebenfalls gemäß meiner vorstehenden Ausführungen zur Rechenschaft gezogen wird und
 
ich erwarte, dass solche finanziellen Übergriffe auf friedliebende Bürger wie mich in der Zukunft a) von einzelnen Personen sowie b) von Behörden unterbleiben!
 
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Schmidt
 
D/ Verband der Grundstücksnutzer, Berlin zur Veröffentlichung
 
Entscheidung zu meiner Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid

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