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2012

….die andern Roten Socken wollen weiter nur abzocken!

Das Gefühl habe ich jetzt nach 22 Jahren Aufbau Ost! Die Stasi-Gelder, die neu gedruckt wurden oder als Buchgeld rund um die Erde verschickt wurden, sind weitgehend investiert unter GmbH`s und Strohmännern, wie auch mindestens 2 im Ostseebad Göhren fungieren und Fremdgelder angelegt haben.

Nun müssen „neue“ Geldquellen“ erschaffen werden.

Für mein kleines 1-Familienwohnhaus am Fritz-Reuter-Weg 12, im Ostseebad Baabe musste ich für „Kanalherstellung“ einen Betrag von 19.800,-- EU bezahlen. Das bekam der Landkreis Rügen über den Abwasser Zweckverband zugeschanzt mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald.

Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte auch meine Klage bearbeitet, nach der ich als „Wirtschaftsverbrecher“ rehabilitiert werden wollte, zu dem ich in der „Stasi-Aktion-Rose 1953“ vom DDR- Staat gemacht wurde. Im Kalenderjahr 2000 lehnte das Verwaltungsgericht Greifswald meine Klage als „unbegründet“ ab.

So bleibe ich also Wirtschaftsverbrecher und kann vom Deutschen Staat, insbesondere von den DDR- Nachfolgeorganisationen unbegrenzt „geschröpft“ werden. Für mich heißt seit dem das Verwaltungsgericht Greifswald „Vergewaltigungsgericht“ weil hier täglich die Bürgerrechte vergewaltigt werden.

Meine Frage an den Abwasserzweckverband Rügen ZWAR, wie hoch sich die „Kanalherstellungskosten“ für den Neubau an der Ortsgrenze nach Sellin belaufen mit 121 Ferienwohnungen in einem Haus – wurde nicht beantwortet. Dabei ist der Verbandsvorsitzende Reinhard Liedtke, Bürgermeister von Sellin. Nach meiner Rechnung sind 121 Wohnungen 121 mal so viel wie mein kleines Haus also

EU 19.800,-- X 121 W. = EU 2.400.000,--. Sauber sag ich!

Aber wie ich die Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern kennen gelernt habe, läuft das wieder ganz anders und die Alten Seilschaften haben hier ganz andere „Berechnungsgrundlagen!“

2009 verklagte mich eine Polizistin über ihren privaten Rechtsanwalt H. aus Sassnitz. Die Dame wollte sich mutmaßlich persönlich bereichern und behauptete, sie sei zu einem „Nachteinsatz gegen 22 Uhr nach Göhren gerufen worden!“

Nicht von mir, ich lag um diese Zeit –wie es sich für einen alten Mann gehört- längst im Bett. So wurde ich von der Polizei rausgeklopft. Eine Untermieterin, die in dem von mir gemieteten Haus wohnte, fühlte sich persönlich bedroht durch einen „MULATTEN“ und rief die Polizei an, die dann mitten in der Nacht in Göhren erschien.

Warum der Schwarze „Mulatte“ heißt, kann ich mir auch nicht erklären, die Dame meinte er hätte ein lange Latte, deshalb hieße er so.

Als ich aus meiner Haustür kam, hielt sich die sichtlich heitere junge Polizistin an einem alten Volkspolizisten fest, angeblich war sie grade in ihrem jugendlichen Übermut auf der Behindertenrampe der 89-jährigen Hausbewohnerin Terese B. herunter gerutscht, statt sich über die 2 Treppen mit Handlauf auf den Bürgersteig zu bemühen.

Der Bürgersteig ist Sache der Gemeinde Ostseebad Göhren, die vor Jahren einige Gehwegplatten herausgenommen hat um Ahornbäume in den Gehweg hineinzupflanzen. Seit dem bemühen sich die Ahornbäume, die Gehwegplatten anzuheben und erhebliche Stolperfallen zu produzieren. Grade wenn es dunkel ist, stolpern die Kurgäste, viele haben sich beschwert, aber keiner ist zuständig. Beim Hotel weiter vorn sind Gehwegplatten einfach heraus genommen worden. Wurzeln abhacken darf niemand.

Statt nun die Gemeinde Göhren zu verklagen wegen dem Stolpern über die hochgekommenen Gehwegplatten verklagte die Polizistin kurzerhand mich – obwohl ich

w e d e r

-mit ihrem belustigten Auftreten zu tun hatte (ob sie besoffen war?)

-noch Eigentümer des Hauses war, vor dem sie auf dem Gehweg sich am alten Volkspolizisten festhielt, als ich aus der Tür kam.

War das wohl der angenommene Weg des geringsten Widerstandes? In der ehemaligen DDR hatte fast jedermann ANGST vor der VOLKSPOLIZEI. Denn nach meiner Recherche in meinem Buch „Rügen lacht“ aus dem Bundesarchiv in Berlin wurde das

MINISTERIUM FÜR STAATSSICHERHEIT

1953 mit dem

MINISTERIUM DES INNERN – Volkspolizei

zusammen geschlossen.

Dass die Genossen auch in der 2. Generation nach der angeblichen Wende noch aktiv sind, zeigt sich täglich, entweder in der ersatzlosen Enteignung meiner über 80-jährigen Mutter Liselotte geb. Zobel, der man durch ein Urteil/Beschluss des Landgerichtes Stralsund 1999

- e r s a t z l o s – ihr einziges Haus im Ostseebad Baabe wegnahm um die Familie eines

- - M I T A R B E I T E R S DER GEMEINDE B A A B E

- zu begünstigen.

Angeblich hat die begünstigte Familie das Eigentum meiner Mutter sehr schnell weit unter dem von mir geschätzten Wert verkauft !!!!!

Sei es die gewaltsame Hausdurchsuchung in dem von mir gemieteten Haus, vor dem die Polizistin 2009 sich am alten Volkspolizisten festhielt, die im Januar 1996 durch einen Großeinsatz der Polizei aus BAABE mit noch einigen Herren in Göhren stattfand.

Seit 1996 bin ich „staatlich geprüfter SCHWARZARBEITER im eigenen Haus“

Prüfnummer 96/49 Hauptzollamt Stralsund –

Das Hauptzollamt Stralsund machte mir Tage nach der gewaltsamen und ohne „richterlichen Durchsuchungsbefehl“ durchgeführten Wohnungsdurchsuchung bekannt, man habe in meiner Wohnung nach SCHWARZ - ARBEITERN gesucht!!!

Der damalige Präsident der Oberfinanzdirektion Rostock, also der oberste Chef des Hauptzollamtes Stralsund hieß damals „SCHWARZ“ – da werden sich die Mitarbeiter vom Hauptzollamt Stralsund selbst gesucht haben!

Der Kanal vor unserem ehemaligen Hotelanwesen in der Carlstraße in Göhren, die nach meinem am 5. November 1912 verstorbenen Onkel Carl Reinhold Zobel benannt ist, war 1910 gebaut worden.

Alle Unterlagen über die Bezahlung des Anliegerkanals wurden fein säuberlich von meinem Großvater in seinem Schreibtisch im Deutschen Haus aufbewahrt. Meine Mutter pflegte die Unterlagen weiter, bis uns die Gemeinde OSTSEEBAD GÖHREN 1953 bei der „Stasi- Aktion- Rose“ zwangsweise aus dem Haus warf, die Möbel und den Inhalt beschlagnahmte und der Volkspolizei übergab, die über 750 qm gewerbliche Fläche des Hotels meiner Mutter ersatzlos abriss und den Schutt im Garten entsorgte.

Nun sollten wir 2007 den Nachweis erbringen, dass mein Großvater 1910 bei der Herstellung des Anliegerkanals die Herstellungskosten bezahlt hatte. Dabei stellte sich die Gemeinde Ostseebad Göhren ganz dumm und konnte sich nicht erinnern, dass die Gemeinde Göhren unser Haus 1953 besetzt und an die Volkspolizei – Ministerium des Innern übergeben hat. Die Unterlagen dazu habe ich in meinen diversen Büchern publiziert und den Umstand nachgewiesen.

Trotzdem mussten wir 18.000 EURO an den Zweckverband Abwasser Rügen mit dem Verbandsvorsitzenden Reinhard Liedtke, seines Zeichens Bürgermeister des Ostseebades Sellin als „Ersterstellung des 1910 gebauten und heute maroden Kanals“ bezahlen. Das der Bürgermeister Reinhard Liedtke schon vor Jahren als „informeller Mitarbeiter der Staatssicherheit“ enttarnt wurde, hat angeblich nichts mit ABZOCKE zu tun.

Der Bürgermeister von Sellin darf sogar weiterhin im Amt bleiben, der ehemalige Bürgermeister von Göhren, der den IM Namen „Hannah“ trug, wurde nach dem Bekanntwerden seiner informellen Tätigkeit bei der Staatssicherheit sofort als Gemeinderat von Göhren aus dem Amt entfernt!

ZUFÄLLE GIBT ES - unglaublich !

2010 schrieb mich plötzlich ein „Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen aus Greifswald“ an und behauptete, die Eigentumsrückgabe des ehemaligen Hotels 1991 als „Wohnhaus“ sei nicht gerechtfertigt, weil ja auch ein Hotel zurück gefordert worden sei 1990.

Von dieser Landesbehörde habe ich noch „nie“ gehört. Was interessiert mich Greifswald, das kenne ich nur vom „Vergewaltigungsgericht“ und dort war als Richter früher der jetzige Ministerpräsident Erwin von den Sozis. Die Rückgabe des Zobel-Hofes in Baabe von 1680 und der Ruinen des inzwischen zu Wohnhäusern umgebauten ehemaligen Hotels in Göhren erfolgte über das Amt für offene Vermögensfragen in der Kreisstadt Bergen auf Rügen an meine Mutter Liselotte– und da alles abgeschlossen war auf Rügen, hat man das Amt aufgelöst. Der Chef Dr. St. war nun auch schon über 70 Jahre alt.

Von da war der Restposten nach Grimmen überführt worden, von da offensichtlich nach Greifswald.

Jahr 2010 wollte man mich noch einmal enteignen, bzw. die Eigentumsrückgabe nach dem Verwaltungsrecht also vermutlich mit Zuständigkeit „Vergewaltigungsgericht Greifswald“ rückgängig machen, rückwirkend auf das Jahr 1991, als meine Mutter und ich beginnen konnten, die Ruinen wieder aufzubauen.

Wir sollten eine Bankschätzung von 1991 beibringen, dann eine neue Schätzung des Zeitwertes 2010 und unsere Handwerkerrechnungen nachweisen, was meine Mutter und ich in den 20 Jahren bezahlt hätten. Nicht in Betracht käme die Eigenleistung, die wir auch zusammen mit unseren angestellten Hausmeistern, 4 an der Zahl im Jahr 1991, erbracht hätten.

Eine Bankschätzung haben wir nicht, ich habe meine 3 Allgäuer Häuser verkauft, die gesamten Ersparnisse meiner Eltern flossen in die Hausruinen, meist in Eigenleistung. Das sollte nun also erneut enteignet werden. Ministerpräsident in Mecklenburg Vorpommern! – der Sozi Erwin! Die können mit fremdem Geld am besten umgehen!

Über das Finanzamt waren vom Landesamt die jährlich eingereichten Handwerkerrechnungen abgefordert worden, ich bin ja nicht blöd und werfe die Investitionsrechnungen weg und so wies ich nach, dass in den vergangenen 20 Jahren eine 7-stellige DM Summe von meiner Mutter und mir privat investiert wurde.

Das Eigentum war von meiner Mutter längst auf die nächste Generation im Jahr 1993 übertragen worden.

„EIGENTUMSÜBERTRAGUNGEN KÖNNEN JEDERZEIT WIEDER RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN NACH DEM VERWALTUNGSRECHT“!!!!!!

behauptete das Landesamt für „angeblich offene“ Vermögensfragen in Greifswald.

So fuhr ich hin ans Festland und fragte die Dame, was der Unsinn denn solle, jetzt nach Abschluss des Wiederaufbaues meine Mutter im 97. Lebensjahr erneut zu enteignen und die Erbschaft für die Kinder ebenfalls wieder aushebeln zu wollen.

„Sie können ja Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen!“

„Das mache ich hiermit!“

„Das brauchen wir schriftlich!“

„Dann mache ich das heute noch schriftlich!“

„Dann lassen wir die Akten weiterhin unbearbeitet liegen!“

„Warum wollen Sie es unbearbeitet liegen lassen?“

„Weil unser Amt zum Jahresende 2010 aufgelöst wird!“

„Wie geht es dann weiter?“

„Dann ist das Landesamt in Schwerin zuständig!“

„Und was kommt dann?“

„ – Erst einmal ein Sperrvermerk im Grundbuch, dass Sie nicht Eigentümer geworden sind!“

„Und danach?“

„Wenn das Landesamt in Schwerin aufgelöst wird, ist das Bundesamt in Berlin zuständig!“

„Das Bundesamt in Berlin wurde aber von jeder Entscheidung vom Amt für „offene“ Vermögensfragen in Bergen schriftlich informiert und hatte auch Möglichkeiten, zu intervenieren. Nun ist seit 19 Jahren alles rechtskräftig!“

„Da irren Sie sich, j e d e r Verwaltungsakt in Deutschland kann jederzeit von einer beliebigen Behörde wieder aufgehoben werden, das kann auch nach 100 Jahren passieren. Sie sind nie sicher, ob Sie wirklich Eigentümer sind!“

„Was soll dieser Verwaltungsakt überhaupt, warum wickeln Sie nicht die Objekte zurück an die von Bauträgern erworben und als Eigentumswohnungen umgebaut und an Rügenfremde Personen verkauft wurden?“

„Ja, wenn verkauft ist, können wir den Vorbesitzer nicht mehr rückwirkend enteignen nach dem Verwaltungsrecht!“

„So, Sie wollen also, dass wir nach Abschluss der Wiederaufbauarbeit unser Eigentum, das von meinen Großeltern aufgebaut wurde, von unseren Eltern und letztlich noch mal von meiner Mutter und mir, verkaufen?“

„Genau das ist das Ziel unseres Verwaltungsaktes – es sei denn ?“

„Worum geht es denn noch ?“

„Es sei denn, Sie erklären, dass Sie aus den 750 qm Gewerbeflächenabrissen am ehemaligen Hotel gegenüber der BRD oder anderen Institutionen keine Rechte herleiten und verzichten und auch die Bankguthaben ihrer Eltern verzichten!“

„Die Bankguthaben waren die Gehaltskonten meiner Eltern, die beide bei der CDU angestellt waren, denn das Hotel war an die CDU verpachtet als Parteierholungsheim!“

„Ich habe hier die Liste, das waren ca. 5.000 Ost Mark, in DM 2.500,-- und in Euro 1.250,-- abgewertet, Zinsen werden ohnehin nicht erstattet!“

Siehe in diesem Buch unter 2010 oder im Internetbuch www.stasi-aktion-rose.de

Alle 3 Eigentümer der 3. Hotelgeneration Zobel verzichteten dann auf die Geltendmachung des Schadenersatzes, den die BRD als Rechtsnachfolger der DDR hätte bezahlen müssen für die Besetzung des Hotels, für die mutwillige Zerstörung und für die Hinterlassung der Ruinen, insbesondere einer 1991 im Mai von der BRD erneut beschlagnahmten –von der DDR 1961 errichteten Ruine-, die während der Eigentumsbehauptung des Bundesvermögensamtes Rostock 1992 abgefackelt wurde und deren Abriss die BRD nicht bezahlen wollte und daher den Grundstückseigentümern 1995 auf`s Auge drückte.

Ebenso musste auf die privaten Bankkonten meiner Eltern verzichtet werden. Erst dann wurde dieser neuerlich „Verwaltungsakt mit dem Zweck der erneuten Enteignung“ eingestellt.

2012 erhielt ich ein Anschreiben der Polizeidirektion Neubrandenburg. Man nahm Bezug auf das Umfallen der (angeheiterten – oder heiteren ) Polizistin 2009 und verlangte von mir eine

„Vermögensaufstellung“ einen

„Einkommensnachweis“ und fügte ein

Überweisungsformular bei.

Behauptete, die Polizistin sei auf dem glatten Bürgersteig ausgerutscht und hingefallen und wochenlang im Dienst ausgefallen. Ich wäre verpflichtet, einen Betrag von (annähernd TEU5) an die Polizei zu bezahlen.

Die weiteren Umstände hierzu werde ich auf dieser Seite veröffentlichen, sobald der neuerliche Prozess durchgestanden ist.

Ostseebad Göhren, im Oktober 2012.

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