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2010 DER KLASSENFEIND Der Klassenfeind auf der Insel Rügen wurde im Januar 1953 geboren. Nur 19 Tage danach als „WIRTSCHAFTSVERBRECHER“ deklariert und weitere 4 Wochen darauf aus dem Elternhaus zwangsdeportiert und aus dem Bezirk Rostock zwangsausgewiesen. Ostseebad Baabe 1991 erfolgte die teilweise Freigabe des Anwesens Zobel, der Hof wurde beschlagnahmt durch die Gemeinde Ostseebad Baabe, weil der DDR- CDU Bürgermeister noch gezielt nach der angeblichen Wende das Grundstück, auf dem zufällig das reetgedeckte Wohnhaus – Baujahr 1680- steht, an den Vater des Gemeindevorarbeiters F. verkauft. 1999 erfolgte die endgültige ersatzlose Enteignung durch Urteil des „angeblich rechsstaatlichen Landgerichtes Stralsund“. 1991 wurde der Bauplatz am Kurpark frei gegeben, auf dem aber nicht gebaut werden durfte, weil die Gemeinde Ostseebad Baabe den Bebauungsplan von 1924 ersatzlos aufhob. In den Folgejahren wurden mit Hilfe des Landkreises Rügen alle 5 Bauanträge abgelehnt. Erst wollte ich ein Wiener Kaffeehaus am verwilderten Kurpark bauen, hatte schon einen Pächter aus Wien, der auch am Nachmittag Tanztee für die Kurgäste gemacht hätte. Das wollte der Landkreis Rügen und die Gemeinde Baabe offenbar nicht. Es hieß dann, im neuen Flächennutzungsplan: Die ersten 200 Meter vom mittleren Hochwasser sind „Küstenschutz“ und da die ersten 8 Meter des Grundstückes innerhalb der Küstenschutzzone liegen, dürfte überhaupt auch die 50 Meter dahinter nicht bebaut werden. 1992 – Vorladung durch den Bürgermeister von Baabe zur öffentlichen Vorstellung des Kaffeehauses auf einer Gemeinderatssitzung. Der Bürgermeister erklärte mir bei dieser Gelegenheit, dass die Gemeinde mein Grundsstück haben wollte, um ein Kurmittelhaus zu bauen. Das Grundstück bot ich dann der Gemeinde Baabe zum Kauf an, hörte aber nichts mehr. Offenbar wollte man die alte DDR-Geschichte wiederholen und mich ersatzlos enteignen, wie man das 1953 und 1999 mit meiner Mutter als Errungenschaft der STASI AKTION ROSE gemacht hatte. Der Plan des DDR – CDU Bürgermeisters von Baabe klappte dann aber nicht. In einer weiteren Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates erklärte der Bürgermeister von Baabe den Zuschauern: „Wir machen keinen neuen Bebauungsplan, dann können wir allein entscheiden, wen wir bauen lassen und wen nicht! (Der Klassenfeind sollte weiterhin behindert werden!) Erst viele Jahre später, mindestens nach 3 Bauanträgen, kam ein alter Herr aus Baabe zu uns nach Göhren und erklärte: Auf Ihrem Grundstück dürfen Sie sowieso nicht bauen, ich kaufe Ihnen das Land ganz billig ab, ich möchte mir einen Schrebergarten einrichten. Das wollte ich aber nicht, in dem Dünensand, der noch heute in meinem Garten liegt, wächst überhaupt nichts. Bei einer weiteren öffentlichen Gemeinderatssitzung in Baabe hörte ich dann, das dieser alte Herr, Eigentümer der größten Hotelanlage in Baabe ist und Duzfreund des Bürgermeisters, möglicher Weise auch Mitglied der DDR- CDU. Also eine „F i n t e „. Inzwischen war ein neuer Bebauungsplan entstanden und von der Landesregierung genehmigt worden. Das wusste ich damals nicht. Grundtenor dieses von der Gemeinde Ostseebad Baabe entwickelten Planes war dann, das ca. 1700 qm des ehemaligen Bauplatzes dadurch entwertet wurden, das hier überhaupt nicht mehr gebaut werden dürfte, die Fläche als „naturgeschützte Walddüne“ unbebaubar bliebe. 2007 folgte dann, nachdem ich nur einen Turm von 53 qm Grundfläche auf meinem –durch die Gemeinde Baabe entwerteten Land- bauen durfte, ein Beitragsbescheid des Zweckverbandes Abwasser Rügen über 19.800,-- EU bzw. umgerechnet 40.000,-- DM für mein kleines Haus. Berechnungsgrundlage der alte Flächennutzungsplan, nachdem ich auch die jetzt naturgeschützte Walddüne hätte bebauen dürfen. Man setzte voraus, das die naturgeschützte Walddüne 3-geschossig bebaubar wäre und wollte dafür „Kanalherstellungskosten für einen im Kaiserreich errichteten Entwässerungskanal“ an dem ich kein Eigentum erwerbe. Der qm unbebaubare Waldfläche wird lt. Grundstücksverkehrsgutachten des Landkreises Rügen mit 0,15 EU bewertet, Kanalherstellungskosten wurden durch den ZWAR an dem wesentlich der Landkreis Rügen und die Gemeinden beteiligt sind, mit dem 100- fachen des Verkehrswertes an Gebühren belastet. Eine Klage gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Greifswald von 2007 blieb erst einmal 3 Jahre – in Worten: D R E I Jahre unbearbeitet liegen.! Offensichtlich braucht ein Richter in Mecklenburg- Vorpommern aber nicht seinen gesunden Menschenverstand, er richtet sich einfach nach der Kommunalen Abgabenordnung von Mecklenburg- Vorpommern und entscheidet: Der Beitragsbescheid auch für die unbebauten (2500 qm) Waldflächen bleibt rechtskräftig. Es wurde dann wegen der doch offensichtlichen „Rechtswidrigkeit“ des Gebührenbescheides für ein Teilgrundstückes eine Rückvergütung von 900,-- EU vor dem Verwaltungsgericht vereinbart.. Trotz dieses Vergleiches vom 13.1.2010 bezahlte der ZWAR nicht. Man merkt, das der Chef und Vorsitzende des ZWAR ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR ist, denn mit solchen Leuten habe ich hier auf der Insel ständig zu tun und alle die, mit denen ich verbindliche Vereinbarungen getroffen habe, halten ihr Wort nicht! Als ich dann eine Vollstreckbare Ausfertigung des vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geschlossenen Vergleiches anforderte um eine Kontopfändung bei einer Bank gegen den ZWAR zu erwirken, erklärte man mir: „Eine Vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleiches gibt es nicht!“ Wofür macht man dann einen Vergleich, wenn sich der Zahlungspflichtige an nichts halten muss? An das Amtsgericht Stralsund schrieb ich dann, dass ich annehme, der ZWAR sei „zahlungsunfähig“. Das Amtsgericht Stralsund schrieb mir dann, das ein Konkursverfahren aufgrund des vorgelegten, vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geschlossenen Vergleiches nicht eröffnet werden könnte, weil man erst einen Vollstreckungstitel möchte, dann erfolglos vollstreckt werden müsse und erst dann könnte das Gericht einen Konkursantrag überhaupt bearbeiten. Das Amtsgericht Stralsund wollte aber erstmal einen Kostenvorschuss von 1.500,-- EU von mir haben, weil es sonst überhaupt nicht tätig würde. Dabei machte meine Forderung aufgrund des vor Gericht getroffenen Vergleiches nur ca. 900,-- EU aus. Die unendliche Geschichte geht noch weiter. Sie beweist, das das Bundesland Mecklenburg – Vorpommern sich keinesfalls als Investitionsstandort eignet. Das Amtsgericht Stralsund lies mir dann noch einen 1-zeiligen Gerichtsbeschluss zukommen, wonach ich das vom Gericht nicht bearbeitete Insolvenzverfahren bezahlen sollte. Also, hört her, Ihr Investoren aus allen Ländern der Welt, bevor Ihr Euch auf eine Investition in diesem Bundesland Mecklenburg- Vorpommern einlasst, lest erst einmal meine Internetbücher. Die Lumpereien, die hier von staatlicher und kommunaler Seite gegen mich als angeblichen „Klassenfeind“ angestrengt werden und wurden, sind in meinen Internetbüchern über www.ruegenbuecher.de weltweit im Internet abrufbar und nachvollziehbar. Hier frage ich mich, warum das Bundesland Mecklenburg Vorpommern im Kalenderjahr 2009 einen GEWINN von 100.000.000,-- EU erwirtschaften konnte, eine Summe von 100 Millionen Euro – und diesen Betrag nicht dazu verwendete, die enorme Staatsverschuldung, die in nur 20 Jahren BRD entstanden sind, wenigstens teilweise zurück zu führen. Dabei regiert jetzt nicht mehr die DDR CDU – Ost, sondern die SPD, die es zu DDR-Zeiten überhaupt noch nicht gab. (Hier erinnere ich mich an einen Zeitungsaufruf des SPD Bundestagsabgeordneten Hinrich Küssner vom 5.7.1996 in der OSTSEE ZEITUNG Kuessner empfiehlt Stasi- Leuten den Parteieintritt Sozialminister besuchte Standesverein ehemaliger Offiziere und Mitarbeiter In meinem Buch „Rügen lacht“ ISBN 3-00-007264-0 auf Seite 30 veröffentlicht. Es ist für mich als „KLASSENFEIND“ Klar verständlich, bei dieser Regierungspolitik, die die SPD – nach jahrelanger Zusammenarbeit mit der kommunistischen PDS als Nachfolger der SED führte, und nun mit der alten DDR- Regierungspartei CDU – Ost regiert, der Investor jederzeit nach der Kommunalen Abgabenordnung und anderen Strangulierungsmaßnahmen wieder zur Kasse gebeten werden soll. Verfasst von Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller der Insel Rügen im April 2010. |