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WamS 1. August 1999 Seite 34

Jelabuga – Geheimfotos aus einem Gulag – Lager

von Heimo Schwilk

Unter höchster Lebensgefahr hat der deutsche Kriegsgefangene Klaus Sasse von 1945 bis 1947 heimlich Fotos im sowjetischen Lager Jelabuga geschossen. Kaltblütig lichtete „der Königsberger“, wie der geheimnisvolle Fotograf in der Kriegsgefangenen Literatur bis heute heißt, die Szenerie ab. 85 dieser Lagerfotos sind jetzt in der Ausstellung „Kennst Du Jelabuga?“ in Osnabrück zu besichtigen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges ist eine Flut von Berichten über die rund 3500 Kriegsgefangenenlager auf ehemals sowjetischem Boden publiziert worden. Annähernd 3.000.000 deutsche Soldaten waren zwischen 1941 und 1956 dort inhaftiert, jeder Dritte fand den Tod. Sasses Fotos müssen als Sensation gelten, zeigen sie doch typische, unverstellte Szenen im Gulag, darunter eine Reihe von Selbstporträts des Fotografen selbst.

Sasse wurde seit seiner Entlassung aus sowjetischer Gefangenschaft im Dezember 1949 von Alpträumen geplagt, in denen seine Lagerzeit in Russland wiederkehrte. Er fürchtete, nachträglich wegen Spionage verurteilt zu werden. . Der heute 78-jährige war am 8. April 1945 als Leutnant einer Nachrichtenkompanie in Königsberg in Kriegsgefangenschaft geraten und ins sog. Offizierslager Nr. 97 in der Bischofsstadt Jelabuga (Tatarenrepublik) transportiert worden. Bei seiner Durchsuchung übersahen die Sowjets die feuerzeuggroße Kamera des Typs „Minox Riga 38“ sowie fünf kirschengroße Filme. Es gelang Sasse, die Mini-Kamera ins Lager zu schmuggeln, wo er bis 1947 inhaftiert war. …..

FAZ 16. Dezember 1999 Seite 4

Speziallager Nr. 3

132 Opfer des sowjetischen Terrors beigesetzt/ Von Konrad Schuller

Berlin. 15. Dezember. Vermutlich waren es 132 Menschen, genau weiß man es nicht mehr. Die Gebeine waren zu schadhaft. Sie hatten im Leben wenig gemeinsam, erst der Tod im sowjetischen Speziallager Nr. 3 zu Berlin- Hohenschönhausen hat sie vereint. Die sowjetische Besatzungsmacht hatte sie zusammengetrieben, aufgrund eines alliierten Beschlusses, der es den Siegern des Weltkrieges erlaubte, „zum Schutz der Besatzungsmacht“ Internierungslager einzurichten.

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